BMF-Schreiben zu Verwaltungsgebühren bei Investmentvermögen

2019-05-03T14:27:25+00:0019. Mai 2010|

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nimmt in seinem Schreiben vom 19.05.2010 zur steuerlichen Behandlung von Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung eines Investmentvermögens Stellung. BMF-Schreiben vom 19. Mai 2010 – IV C 1 – S 1980-1/10/10003:007

Die Verwaltungsgebühren, die im Zusammenhang mit der Verwaltung eines Investmentvermögens entstehen, werden auf der Ebene des Investmentvermögens nach Maßgabe des § 3 Absatz 3 Satz 2 InvStG als Werbungskosten berücksichtigt, auch wenn sie direkt gegenüberdem Anleger in Rechnung gestellt werden. Eine unmittelbare Berücksichtigung beim Anlege als Betriebsausgabe ist nicht zulässig.

Dagegen sind Aufwendungen, die dem Anleger für die Verwaltung seiner Anteile an dem Investmentvermögen entstehen, bei dem Anleger selbst zu berücksichtigen.

BaFin 08.06.2010