BGH: Aufklärungspflicht einer Finanzierungsbank

2019-03-12T12:52:39+00:005. April 2011|

Mit Beschluss vom 05.04.2011, Az. XI ZR 365/09, hat der BGH entschieden, dass eine Immobilien-Finanzierende Kreditbank eine Aufklärungspflicht wegen eines schwerwiegenden Interessenkonflikts trifft, wenn sie das Risiko des eigenen notleidenden Kreditengagements beim Immobilienverkäufer im Rahmen des finanzierten Geschäfts auf den Erwerber abwälzt. Der Senat entschied, dass ein solcher Interessenkonflikt nicht erst bei unmittelbar bevorstehender Insolvenz des Kreditschuldners entsteht. Es sei ausreichend, dass auf Grund vorangegangener finanzieller Entwicklung ständig mit einer akuten Insolvenzgefahr gerechnet werden muss, ohne dass eine nachhaltige Konsolidierung absehbar ist.

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall, nahmen die Kläger die Beklagten auf Schadensersatz wegen vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung in Anspruch. Das aufklärungspflichtige Eigeninteresse der Beklagten folgte daraus, dass die Finanzierungsbank nur durch den Absatzerfolg des von ihr empfohlenen Immobilienverkäufers ihr insolvenzgefährdetes Kreditengagement wenigstens teilweise zurückführen konnte. Dies hätte die Bank dem Kunden vor Abschluss des Darlehensvertrages mitteilen müssen.