Urteile
In seinem Urteil vom 29.11.2011, Az.: XI ZR 370/10, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass:
a) Bei missbräuchlicher Abhebung an einem Geldautomaten unter Eingabe der richtigen persönlichen Geheimzahl (PIN) spricht der Beweis des ersten Anscheins nur dann dafür, dass der Karteninhaber pflichtwidrig die PIN auf der Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat, wenn bei der Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 314 f.).
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Gesetzgebung
Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (Drucksache 674/11) soll den Anlegerschutz im "Grauen Kapitalmarkt" erhöhen. Hierzu führt es unter anderem die Verpflichtung zur anlegergerechten Beratung ein. weiter...
Sonstiges
Kapitalanlageprozesse: Vertretung beklagter Finanzdienstleister – BMS
Rechtsanwälte Steuerberater abermals im JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien
2011/2012 weiter...