Startseite2021-05-04T09:34:39+00:00

Ihre Kanzlei für Finanzmarktrecht, Haftung
und Vermögensnachfolge.

Ihre Kanzlei für Finanzmarktrecht, Haftung
und Vermögensnachfolge.

Haftung, Regulierung, Vermögen. Dies sind seit über 15 Jahren die inhaltlichen Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit.

In der Branche der Finanzdienstleister und in Fragen der Vermögensnachfolge sind wir seit mehr als einem Jahrzehnt für unsere Mandanten hochspezialisiert und engagiert aktiv. Wir sind Problemlöser, sowohl in schwierigen aufsichtsrechtlichen Fragen, individuellen Verhandlungen und Vertragsgestaltungen sowie in Prozessen vor Gericht.

Auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten und vertreten wir Finanzdienstleistungsinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater/-vermittler und Emittenten von Kapitalanlagen sowie institutionelle Investoren, Unternehmer und vermögende Privatpersonen.

Wir verstehen uns als pragmatische Berater an der Seite unserer Mandanten, unter anderem zu diesen Themen:

  • Haftungsfragen bei Kapitalanlagen und Bankgeschäften auf Seiten der Finanzdienstleister
  • Abwehr von Anlegerklagen, strategische Beratung bei Inanspruchnahme durch Kapitalanleger
  • Regulierungsfragen von Finanzdienstleistern, insbesondere Vertretung gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)
  • Konzeption, Strukturierung und Zulassung von Finanzinstrumenten, insbesondere Investmentvermögen, Wertpapiere und Vermögensanlagen
  • Auflegung von Investmentvermögen und GmbH & Co. KG-Modellen, Genussrechten, Schuldverschreibungen, genossenschaftlichen Beteiligungen, Private Placements
  • Erstellung von Verkaufsprospekten und Informationsmemoranden
  • Erstellung von Vertriebsvereinbarungen und allgemeine Vertragsgestaltung
  • Bankaufsichtsrecht, Compliance und Geldwäscherecht

Versicherungsunternehmen greifen regelmäßig auf unsere Expertise in sämtlichen Fragen der Beraterhaftung zurück und vertrauen uns die gerichtliche Vertretung ihrer Versicherungsnehmer an, insbesondere bei

  • Haftung der Finanzanlagenvermittler (§ 34f/h GewO)
  • Haftung der Versicherungsvermittler (§ 34d GewO)
  • Haftung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
  • Anwalts-, Steuerberater- und Notarhaftung
  • gerichtlichen Vertretung in Fällen der Berater- und Organhaftung (E&O, D&O, Haftung aus Pflichtversicherung, z.B. Bewachungsgewerbe, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Prüfingenieure, Jäger, etc.)

Ein weiterer Schwerpunkt der Sozietät liegt im Bereich des Erbrechts. Privatpersonen profitieren von unserer umfangreichen Expertise insbesondere bei erbrechtlichen Fragestellungen und Themen der Vermögensnachfolge. Wir beraten unsere Mandanten bei der steueroptimierten Übergabe des Vermögens zu Lebzeiten ebenso wie von Todes wegen.

Auch im Falle von Erbauseinandersetzungen, bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, nehmen wir die Interessen unserer Mandanten wahr und suchen für sie nach optimalen Lösungen.

Ihre Kanzlei für
Finanzmarktrecht, Haftung und Vermögensnachfolge.

Haftung, Regulierung, Vermögen. Dies sind seit über 15 Jahren die inhaltlichen Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit.

In der Branche der Finanzdienstleister und in Fragen der Vermögensnachfolge sind wir seit mehr als einem Jahrzehnt für unsere Mandanten hochspezialisiert und engagiert aktiv. Wir sind Problemlöser, sowohl in schwierigen aufsichtsrechtlichen Fragen, individuellen Verhandlungen und Vertragsgestaltungen sowie in Prozessen vor Gericht.

Auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten und vertreten wir Finanzdienstleistungsinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater/-vermittler und Emittenten von Kapitalanlagen sowie institutionelle Investoren, Unternehmer und vermögende Privatpersonen.

Wir verstehen uns als pragmatische Berater an der Seite unserer Mandanten, unter anderem zu diesen Themen:

  • Haftungsfragen bei Kapitalanlagen und Bankgeschäften auf Seiten der Finanzdienstleister
  • Abwehr von Anlegerklagen, strategische Beratung bei Inanspruchnahme durch Kapitalanleger
  • Regulierungsfragen von Finanzdienstleistern, insbesondere Vertretung gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)
  • Konzeption, Strukturierung und Zulassung von Finanzinstrumenten, insbesondere Investmentvermögen, Wertpapiere und Vermögensanlagen
  • Auflegung von Investmentvermögen und GmbH & Co. KG-Modellen, Genussrechten, Schuldverschreibungen, genossenschaftlichen Beteiligungen, Private Placements
  • Erstellung von Verkaufsprospekten und Informationsmemoranden
  • Erstellung von Vertriebsvereinbarungen und allgemeine Vertragsgestaltung
  • Bankaufsichtsrecht, Compliance und Geldwäscherecht

Versicherungsunternehmen greifen regelmäßig auf unsere Expertise in sämtlichen Fragen der Beraterhaftung zurück und vertrauen uns die gerichtliche Vertretung ihrer Versicherungsnehmer an, insbesondere bei

  • Haftung der Finanzanlagenvermittler (§ 34f/h GewO)
  • Haftung der Versicherungsvermittler (§ 34d GewO)
  • Haftung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
  • Anwalts-, Steuerberater- und Notarhaftung
  • gerichtlichen Vertretung in Fällen der Berater- und Organhaftung (E&O, D&O, Haftung aus Pflichtversicherung, z.B. Bewachungsgewerbe, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Prüfingenieure, Jäger, etc.)

Ein weiterer Schwerpunkt der Sozietät liegt im Bereich des Erbrechts. Privatpersonen profitieren von unserer umfangreichen Expertise insbesondere bei erbrechtlichen Fragestellungen und Themen der Vermögensnachfolge. Wir beraten unsere Mandanten bei der steueroptimierten Übergabe des Vermögens zu Lebzeiten ebenso wie von Todes wegen.

Auch im Falle von Erbauseinandersetzungen, bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, nehmen wir die Interessen unserer Mandanten wahr und suchen für sie nach optimalen Lösungen.

Haftung, Regulierung, Vermögen. Dies sind seit über 15 Jahren die inhaltlichen Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit.

In der Branche der Finanzdienstleister und in Fragen der Vermögensnachfolge sind wir seit mehr als einem Jahrzehnt für unsere Mandanten hochspezialisiert und engagiert aktiv. Wir sind Problemlöser, sowohl in schwierigen aufsichtsrechtlichen Fragen, individuellen Verhandlungen und Vertragsgestaltungen sowie in Prozessen vor Gericht.

Auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten und vertreten wir Finanzdienstleistungsinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater/-vermittler und Emittenten von Kapitalanlagen sowie institutionelle Investoren, Unternehmer und vermögende Privatpersonen.

Wir verstehen uns als pragmatische Berater an der Seite unserer Mandanten, unter anderem zu diesen Themen:

  • Haftungsfragen bei Kapitalanlagen und Bankgeschäften auf Seiten der Finanzdienstleister
  • Abwehr von Anlegerklagen, strategische Beratung bei Inanspruchnahme durch Kapitalanleger
  • Regulierungsfragen von Finanzdienstleistern, insbesondere Vertretung gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)
  • Konzeption, Strukturierung und Zulassung von Finanzinstrumenten, insbesondere Investmentvermögen, Wertpapiere und Vermögensanlagen
  • Auflegung von Investmentvermögen und GmbH & Co. KG-Modellen, Genussrechten, Schuldverschreibungen, genossenschaftlichen Beteiligungen, Private Placements
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  • Haftung der Finanzanlagenvermittler (§ 34f/h GewO)
  • Haftung der Versicherungsvermittler (§ 34d GewO)
  • Haftung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
  • Anwalts-, Steuerberater- und Notarhaftung
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Auch im Falle von Erbauseinandersetzungen, bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, nehmen wir die Interessen unserer Mandanten wahr und suchen für sie nach optimalen Lösungen.

Brinkmöller Mertens
Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB
Rosenstraße 11a
40479 Düsseldorf
T +49 211 580 988 0
F +49 211 580 988 15
info(at)bms-kanzlei.de
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